BAG zum Einwurf-Einschreiben: Kein Zugangsnachweis durch Vorlage des Sendungsstatus
Mit Urteil vom 30.01.2025 - 2 AZR 68/24 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Vorlage eines Einlieferungsbeleges und der Sendungsstatus einer per Einwurf-Einschreiben verschickten Kündigung nicht ausreichen, um den Zugang einer Kündigung im Bestreitensfalle zu beweisen.
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