Tätigkeitsbereich
Bau- und Architektenrecht
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Bau- und Architektenrecht. Durch die fachliche Spezialisierung auf Bauverträge, Durchsetzung von baurechtlichen Ansprüchen etc. können Sie eine kompetente und sichere Beratung und Vertretung erwarten.
Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise
- Bauverträge, baubegleitende Rechtsberatung und -durchsetzung
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn
- Sicherung der Vergütung des Werkunternehmers
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Werkvertrags- und Baurecht
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Erschließungsrecht