Tätigkeitsbereich
Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei ist auch auf das Arbeitsrecht spezialisiert, egal ob es sich dabei um Individual- oder Kollektivarbeitsrecht handelt. Wir gestalten und prüfen nicht nur Arbeitsverträge, sondern setzen auch vor den Arbeitsgerichten Ihre Ansprüche durch.
Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise:
- Kündigung und sonstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung und Prüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen
- Dienstvertragsrecht, Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge
- Kollektives Arbeitsrecht
- Management-Beteiligungsmodelle