Tätigkeitsbereich

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei ist auch auf das Arbeitsrecht spezialisiert, egal ob es sich dabei um Individual- oder Kollektivarbeitsrecht handelt. Wir gestalten und prüfen nicht nur Arbeitsverträge, sondern setzen auch vor den Arbeitsgerichten Ihre Ansprüche durch.

Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise:

  • Kündigung und sonstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Prüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Dienstvertragsrecht, Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Management-Beteiligungsmodelle

Wir sind gerne für Sie da

Unsere Experten im Bereich Arbeitsrecht