Unternehmensvorsorge - einige Anmerkungen für den Notfall

In der Praxis kann das Thema nicht oft genug wiederholt werden. Der Einzelunternehmer oder der alleinige Geschäftsführer der allein oder mehrheitlich an "seiner" GmbH oder GmbH & Co KG beteiligt ist, sollte für den Notfall auch für sein Unternehmen Vorsorge treffen. Damit ist keineswegs nur ein plötzlicher Tod des Unternehmers gemeint: Eine unerwartete (krankheitsbedingte) Abwesenheit von längerer Dauer kann ein Unternehmen führungslos machen - mit erheblichen Risiken. Es empfiehlt sich - je auf den Einzelfall zugeschnitten -für diesen Fall der unvorhergesehenen, längeren Nichterreichbarkeit Vorsorge zu treffen.

 

Vorsorge im Unternehmen